Freiberufler

1. Zuordnungskriterien
2. Vor- und Nachteile
3. Rechte und Steuern für freie Berufe

Ein Freiberufler übt eine Tätigkeit aus, die weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer unterliegt. Er ist daher aus Sicht des Finanzamtes kein Gewerbetreibender. Unter die freiberufliche Tätigkeit fallen unter anderem z.B. bestimmte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe. Gemeinsam ist den Freiberuflern, dass sie Ihre Dienstleistungen auf selbstständiger Basis anbieten.

1. Zuordnungskriterien

Laut dem Bundesverband der Freien Berufe sind in diesem Zusammenhang insgesamt vier Berufsgruppen, die sogenannten Katalogberufe (gem. § 18 Abs. 1 EStG), zu unterschieden:

  • Freie Heilberufe: In diese Berufsgruppen fallen beispielsweise Ärzte,  Heilpraktiker, Hebammen,  Psychologen sowie Physiotherapeuten.
  • Freie rechts-, steuer-, und wirtschaftsberatende Berufe:  Hierzu zählen  z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Wirtschaftsprüfer.
  • Freie Technische und naturwissenschaftliche Berufe: Zu nennen sind hier u.a. Ingenieure, Architekten, Chemiker und Informatiker.
  • Freie Kultur- und Kreativberufe: Dabei handelt es sich z.B. um Journalisten, Designer, Fotografen, Musiker, Künstler, Schauspieler, Erzieher, Lehrer, Dolmetscher und Übersetzer.

Darüber hinaus existiert auch eine Vielzahl von Berufen, die nicht in der Aufzählung der Katalogberufe gelistet ist, die jedoch trotzdem in das Feld der freiberuflichen Tätigkeit fallen können.  Bei der Anerkennung des freiberuflichen Status solcher „ähnlicher Berufe“ bestehen jedoch häufig Schwierigkeiten, da keine eindeutigen Zuordnungsmerkmale bestehen und die Bezeichnung Freiberufler zudem einem stetigen Wandel unterliegt. Ein mögliches Anerkennungskriterium liegt vor, wenn der jeweilige Beruf einem der Katalogberufe in allen wesentlichen Merkmalen entspricht oder zumindest sehr nahe kommt.

2. Vor- und Nachteile

Zu den zentralen Vorteilen eines Freiberuflers zählen die finanzielle und zeitliche Entscheidungsfreiheit und die damit verbundene Flexibilität. Daran geknüpft ist allerdings auch die Verantwortung für das eigene Handeln. Ein weiterer Vorzug ist die Gewerbesteuerfreiheit und die Registrierungsbefreiung im Handelsregister.
 
Der größte Nachteil der freiberuflichen Tätigkeit sind die steuerlichen- und versicherungstechnischen Hürden, die der Freiberufler selbstständig bewältigen muss. Aus Sicht der Unternehmen sind Freiberufler attraktiv, da keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Ausgaben für Kranken- und Rentenversicherungsausgaben muss der Freiberufler selbst tragen, sodass diese unter Umständen zur großen Kostenfalle werden können. Darüber hinaus besteht kein Recht auf die sonst übliche Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall.

3. Rechte und Steuern für freie Berufe

Bei der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit sind aus rechtlicher und steuerrechtlicher Perspektive folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Rechtsform: Neben dem rechtlichen Status eines Freiberuflers besteht die Möglichkeit  sich mit anderen Freiberuflern zusammenzuschließen. Hierfür existiert eine spezielle Rechtsform, die sogenannte Partnerschaftsgesellschaft. Auch ein Zusammenschluss als GbR oder GmbH ist denkbar, jedoch wird im Falle der GmbH der Status der Gewerbesteuerfreiheit aufgehoben.
     
  • Beginn der Selbstständigkeit: Bei der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, müssen sich Freiberufler nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim Finanzamt anmelden.
     
  • Rentenversicherung: Bei Freien Berufe, für die eine Standeskammer besteht, herrscht Versicherungspflicht, d.h. die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer ist vorgeschrieben. Dadurch werden automatisch Beiträge für die Rentenversicherung an das Versorgungswerk fällig.
    Außerdem bestehen auch weitere Freie Berufe, die zu Zahlungen an die Rentenversicherung verpflichtet sind, da sie als besonders schutzbedürftig eingestuft wurden, wie z.B. Lehrer, Hebammen oder Seelotsen. Den übrigen Freiberuflern ist freigestellt, ob sie ebenfalls in die Rentenversicherung einzahlen oder selbst privat für ihre Rente sorgen.
     
  • Künstlersozialkasse für Freie Berufe: Künstler und Publizisten müssen sich bei der Künstlersozialkasse versichern. Diese übernimmt dann sowohl Rentenversicherung, als auch  die Funktion der Kranken- und Pflegeversicherung.
     
  • Krankenversicherung: Wenn nicht sowieso eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse besteht, müssen sich Freiberufler zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
     
  • Steuern: Freiberufler sind im Regelfall von der Gewerbesteuer befreit.

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